Allgemeine Informationen
Sicherheit auf dem Schulgelände
Zur Sicherheit Ihrer Kinder ist es notwendig, einen Überblick über anwesende Erwachsene auf dem Schulhof und im Schulgebäude zu haben. Halten Sie sich an unsere Schulregel, Kinder an den Eingängen zum Schulgelände abzugeben und abzuholen und Ihre Kinder nur in Ausnahmefällen zu begleiten.
Weitere Ausnahmen sind nur die Kinder, die aus dem OGS abgeholt werden müssen.
Hunde sind auf dem Schulgelände verboten!
Die Schulleitung ist per Verordnung verpflichtet, für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder sowie deren Eltern zu sorgen. Aus diesem Grund ist das Fotografieren nur
zu ausschließlich privaten oder familiären Zwecken
gestattet.
Unterrichtszeiten und Pausen
1. Stunde: 8.15 – 9.00 Uhr
2. Stunde: 9.00 – 9.45 Uhr
Pause: 9.45 – 10.00 Uhr
Frühstückspause: 10.00 – 10.15 Uhr
3. Stunde: 10.15 – 11.00 Uhr
4. Stunde: 11.00 – 11.45 Uhr
Pause 11.45 – 12.05 Uhr
5. Stunde: 12.05 – 12.50 Uhr
6. Stunde: 12.50 – 13.35 Uhr
Dienstag ab 8.00 Uhr: Tanz auf dem Schulhof mit Obi
Die Kinder werden erst ab 8.00 Uhr beaufsichtigt. Schicken Sie Ihr Kind also nicht zu früh zur Schule, da vor 8.00 Uhr keine Aufsicht auf dem Hof ist. Das Schulgebäude ist an Unterrichtstagen ab 7.30 Uhr geöffnet. Wenn Sie Ihr Kind abholen, möchten wir Sie dringend bitten, dies pünktlich gleich nach Unterrichtsende zu tun.
Sprechzeiten der LehrerInnen
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass die Lehrer während des Unterrichts und der Pausen nicht zu sprechen sind.
Sollten Sie ein Gespräch wünschen, nehmen Sie bitte die Sprechstunde des jeweiligen Lehrers wahr. Melden Sie sich bitte vorher an. Die Sprechzeiten werden Ihnen auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend) bekannt gegeben.
Schulweg
Es hat sich als sehr nützlich erwiesen, den Schulweg bereits in den Tagen oder Wochen vor Schulantritt mit dem Kind zu üben. Auch werden in den ersten Tagen die Kinder meist noch von Ihnen zur Schule gebracht und wieder abgeholt. Erklären Sie Ihrem Kind den Schulweg ganz genau, denn es wird sicher bald alleine gehen wollen.
Halteverbot
Vor dem Haupteingang unserer Schule herrscht ein absolutes Halteverbot. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots handeln Sie grob fahrlässig, verursachen eine für Kinder unübersichtliche Situation und gefährden dadurch die Sicherheit der ankommenden Schüler. Außerdem werden bei Nichtbeachtung vom Ordnungsamt Strafzettel verteilt.
Versicherung
Ihr Kind ist sowohl auf seinem Schulweg als auch in der Schule versichert. Sollte sich Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg so verletzen, dass Sie einen Arzt aufsuchen müssen, werden die dabei entstehenden Kosten von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen übernommen. Für die Unfallmeldung, die
wir innerhalb von drei Tagen machen müssen, benötigen wir folgende Angaben
- Welcher Arzt hat Ihr Kind zuerst behandelt?
- Welcher Arzt (oder welches Krankenhaus) behandelt weiter?
- Welche Verletzung hat Ihr Kind?
- Wo, wann geschah der Unfall?
- Unfallzeugen, falls vorhanden
Bitte leiten Sie diese Angaben möglichst schnell an die Schule weiter, am besten während der Sprechzeiten im Sekretariat.
Notfallnummer
Sollte Ihr Kind während des Unterrichts einen Unfall erleiden oder erkranken, so ist es im Sinne Ihres Kindes unbedingt notwendig, Sie darüber zu informieren.
Dazu hinterlassen Sie bitte bei der Klassenlehrerin eine Telefonnummer, unter der Sie oder eine Person Ihres Vertrauens immer erreichbar sind.
Krankheit
Wenn Ihr Kind krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann, benachrichtigen Sie die Schule umgehend. Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen Sie der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Darf Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht oder am Schwimmen teilnehmen, benötigen wir ebenfalls eine Entschuldigung. Bei längeren Fehlzeiten ist ein ärztliches Attest erforderlich. Ihr Kind schaut dann beim Sportunterricht zu oder bleibt beim Klassenlehrer.
Beurlaubung
Beurlaubungen sind mindestens eine Woche vorher mit Begründung beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin zu beantragen (persönlich oder schriftlich).
! W I C H T I G !
Beurlaubungen unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen vier Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.